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Brandschutz beginnt bei uns – für Ihre Sicherheit, für eine sichere Zukunft.

Der Brandschutz lässt sich in drei Kategorien unterteilen.

  • Baulicher Brandschutz
  • Vorbeugender Brandschutz
  • Abwehrender Brandschutz

 Der Gesetzgeber hat die Aufgaben der einzelnen Kategorien klar in seiner Zuständigkeit geregelt.

 

Baulicher Brandschutz

Der bauliche Brandschutz ist als vorbeugender Brandschutz zu betrachten. Mit ihm versucht man mit baulichen, bautechnischen und konstruktiver Planung Bränden vorzubeugen und deren Ausbreitung zu dämmen. Um im Brandfall den Zerstörungsgrad so gering wie möglich zu halten.

An erster Stelle steht hierbei aber das Wohl aller Betroffenen durch Fluchtmöglichkeiten oder durch einen sicheren Zugang für die Rettungshelfer.

Beispiele für den baulichen Brandschutz sind:

  • Feuerwiderstand der Bauteile
  • die normgerechte Erstellung von tragenden und raumabschließenden Brandwänden,
    welche die Ausbreitung auf einen Bereich begrenzt
  • die Planung von Flucht- und Rettungswege
  • Löschwasserversorgung / -rückführung

 

Vorbeugender Brandschutz
Anlagentechnischer Brandschutz

In den Bereich der anlagentechnische Brandschutz zählen Beispielwiese:

  • Schächte
  • Rauchansaugungssysteme
  • abgehängte Decken mit Feuerwiderstand
  • Rauch-/Warnmelder
  • Brandlöscher

Durch den Einsatz dieser Gebäudeausrüstung und durch technische Anlagen und Systeme können Bränden effektiv entgegengewirkt werden. Beispielsweise werden durch sie vorbeugende Maßnahmen geschlossen, um Brandverhütung, Begrenzung und Brandlöschung.

 

Organisatorischer Brandschutz

Unter dem organisatorischen Brandschutz sind alle Vorkehrungen für den Betrieb, um einen Brand innerhalb des Unternehmens zu verhindern.

  • Schulung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzhelfern
  • Planung von Flucht- und Rettungsplänen
  • markierte Fluchtwege
  • Brandschutzschulung der Mitarbeiter
  • Durchführung von Evakuierungsübungen

 

Abwehrender Brandschutz

Im Falle eines Brandes kommt es zum abwehrenden Brandschutz, dieser umfasst größtenteils den Aufgabenbereich der Feuerwehr. Zu welchem die Löschung und Schadensminimierung zählen, mit besonderem Augenmerk auch Folgeschäden zu verhindern, welche oft den Großteil der Brandschäden verursachen.

Essenziell ist dabei die Ausbildung von Mitarbeitern, diese können in solch einer Situation dazu beitragen die Schadensausbreitung zu reduzieren, zumindest bis die Fachkräfte an Ort und Stelle sind.

Rauchmelder Retten Leben!

Jedes Jahr sterben in Deutschland etwa 500 Menschen an den Folgen eines Wohnungsbrandes. Zwei Drittel von ihnen werden im Schlaf vom Feuer überrascht. Der häufigste Grund: nachts schläft auch der Geruchssinn tief und fest. Wenn sich Rauch in der Wohnung ausbreitet, bemerken die Schlafenden den Geruch nicht und sterben meistens an einer Rauchvergiftung. Nur wenige Atemzüge genügen, um eine tiefe Bewusstlosigkeit und schließlich den Tod herbeizuführen.

Rauchmelder: Ihr Lebensretter im Notfall

Auch wenn der Körper im Schlaf nicht auf Gerüche reagiert, ist er doch blitzschnell bei Geräuschen. Ein Rauchmelder – richtig installiert und regelmäßig gewartet – kann Leben retten, indem er Sie rechtzeitig alarmiert und Ihnen den entscheidenden Vorsprung verschafft, um sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen. Etwa so groß wie eine Untertasse, erkennen die feinen Sensoren eines Rauchmelders Rauchpartikel in der Luft und reißen Sie mit lautem Alarm aus dem Schlaf – schnell genug, um die Wohnung zu verlassen und sich in Sicherheit zu bringen. Bei geringem Aufwand erzielen Sie mit der Installation von Rauchmeldern eine große Wirkung. Rauchmelder-Pflicht: Ihre Versicherung für den Notfall In den meisten Bundesländern besteht seit einigen Jahren die Pflicht, in bestimmten Räumen Rauchmelder anzubringen. Vorreiter war Rheinland-Pfalz, wo seit 2003 die Rauchmelderpflicht für Neubauten und Umbauten gilt. Die meisten Bundesländer haben sich diesem Beispiel angeschlossen und die Pflicht umfassend beschlossen. Zurzeit besteht nur in Berlin, Brandenburg und Sachsen noch keine Rauchmelder-Pflicht, jedoch gibt es in Berlin und Brandenburg konkrete Pläne dazu. Dies bedeutet jedoch nicht, dass in den übrigen Bundesländern jede Wohnung mit Rauchmeldern ausgestattet ist. Die exakten Bestimmungen variieren von Land zu Land, insbesondere hinsichtlich der Frist, in der auch Bestandsbauten nachgerüstet werden müssen. Während neu erbaute Häuser und Häuser, die größere Umbaumaßnahmen durchlaufen haben, meist bereits mit Rauchmeldern ausgestattet sind, fehlen diese oft noch in vielen älteren Gebäuden. Für diese gibt es Sonder- bzw. Übergangsregelungen, die sich von Land zu Land stark unterscheiden.

Unser Tipp

Informieren Sie sich als Eigentümer und Mieter umfassend über die Bestimmungen zur Rauchmelder-Pflicht in Ihrem Bundesland. Grundsätzlich gilt: Unwissenheit schützt vor Konsequenzen nicht, und es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Rauchmelder-Pflicht überall verbindlich gilt. In vielen Bundesländern ist die Nachrüstung bereits abgeschlossen; die letzten Fristen liefen aber erst Ende 2018 aus. Rauchmelder müssen jedoch nicht in allen Räumen angebracht werden. Das Gesetz sieht Geräte in allen Schlaf- und schlafähnlichen Räumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, vor.

AS-Hopf: Ihr Ansprechpartner für Rauchmelder

Wir von AS-Hopf bieten umfassende Beratung sowie Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern an – für Wohnungs- und Hauseigentümer sowie für Wohnungsverwaltungen, Hausverwalter und Genossenschaften. Unser Techniker Herr Hopf war viele Jahre bei der Feuerwehr tätig und kennt die Probleme und Gefahren, die Gebäude und Wohnungen mit sich bringen. Er steht Ihnen als Ansprechpartner in allen Fragen rund um das Thema Brandschutz und Rauchwarnmelder zur Verfügung. Schützen Sie Ihr Zuhause und Ihre Lieben – mit AS-Hopf haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine umfassende Beratung und sorgen Sie dafür, dass Sie im Ernstfall vorbereitet sind.
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