Unfälle können wie im alltäglichen Leben nicht immer vermieden werden, so ist es auch im Beruf nicht möglich. Jedoch kann die Unfallgefahr am Arbeitsplatz verringert werden. Doch genau dafür steht die As-Hopf Ihnen bei, um Maßnahmen zu ergreifen, die der Unfallprävention dienen.
Dabei ist es unwichtig, wie vielen Gefahren ein Beruf mit sich bringt, betriebliche Ersthelfer müssen vorhanden sein. Laut §10 ArbSchG müssen Sie als Unternehmer darauf achten, dass Sie ausreichen betriebliche Ersthelfer ausbilden lassen. Denn Ersthelfer sind Pflicht in jeder Art von Betrieb.
Wer kann betrieblicher Ersthelfer werden? Jeder Mitarbeiter, der sich eignet, kann zum Betrieblichen Ersthelfer ausgebildet werden. Das Wissen muss alle zwei Jahre wieder aufgefrischt werden.
Welchen Aufgaben steht ein betriebliche Ersthelfer gegenüber? Bei einem Arbeitsunfall muss der Ersthelfer die Erstversorgung des Verletzten übernehmen, die Alarmierung des Rettungsdienstes, sowie die Informationsweitergabe über den vorherrschenden Fall an die Rettungssanitäter.
Ebenso zählt zu den Pflichten eines Ersthelfers, die Erste-Hilfe-Materialien zu überprüfen. Gerne beraten wir Sie im Bereich Erste-Hilfe im persönlichen Gespräch.