Arbeitsschutz ist aus dem Grund so wichtig, da, es zur Vorbeugung von Unfall- und Gesundheitsschäden dient. Ziel des Arbeitsschutzes ist es, solchen Fällen vorzubeugen und falls es doch zu einer Gefahrensituation kommen sollte, ist es von essenzieller Bedeutung, die richtige Handlungsweise zu kennen und nicht in Panik zu verfallen. Denn dadurch kann der Gefahr Einhalt geboten werden und die Situation unter Kontrolle gebracht werden.
Damit Unternehmer seine Mitarbeiter den richtigen Umgang nahe bringen kann, sollten die Mitarbeiter:
- Gefahren Beurteilung erstellen
- Betriebsanweisung erstellen
- Unterweisen
Dies sind nur 3 Punkte von einem umfangreichen Themengebiet, doch stellen sie den Grundbaustein dar, für ein sicheres Arbeitsumfeld, für Ihre Mitarbeiter.
Nun kommen in Deutschland auf Sie jedoch auch die ganzen Gesetze zu, mit einem Dschungel aus Paragrafen, da fällt der Überblick schwer. Doch dafür steht die AS-Hopf ihnen zur Verfügung und wir helfen Ihnen gerne dabei ein individuelles System für Arbeitsschutz zugeschnitten auf Ihren Betrieb oder Unternehmen.
Gefährdungsbeurteilung für Unternehmer und Soloselbstständige: Ihre Sicherheit ist unser Anliegen!
Als Unternehmer oder Soloselbstständiger kennen Sie Ihren Job und führen ihn mit Leidenschaft aus – das freut uns sehr. Doch sind Ihnen wirklich alle Gefahren bekannt, die Ihre Tätigkeit mit sich bringt? Wenn Sie diese Frage verneinen, lesen Sie unbedingt weiter.Warum eine Gefährdungsbeurteilung unerlässlich ist Achtung!
Viele Unternehmen und Solo-Selbstständige haben keine Gefährdungsbeurteilung – obwohl sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Unabhängig davon, ob Sie im Home-Office arbeiten, beim Kunden vor Ort sind oder in Ihrer eigenen Werkstatt tätig sind, benötigen Sie eine Gefährdungsbeurteilung für Ihren Arbeitsplatz. Diese Beurteilung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht ab dem ersten Mitarbeiter, sondern auch für Soloselbstständige.Die Vorteile einer Gefährdungsbeurteilung
Eine sorgfältig erstellte Gefährdungsbeurteilung zeigt, dass Sie sich intensiv mit dem Thema Arbeitssicherheit auseinandersetzen und alles für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und sich selbst tun. Dies hinterlässt nicht nur einen positiven Eindruck bei Ihren Kunden, sondern ist auch oft eine Voraussetzung, um Aufträge zu erhalten. Fehlt die Gefährdungsbeurteilung, riskieren Sie bei Prüfungen durch Berufsgenossenschaften oder Ordnungsämter hohe Geldstrafen oder sogar eine Betriebsschließung.Ihre gesetzlichen Pflichten
Als Unternehmer sind Sie verantwortlich für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter. Die folgenden Gesetze und Verordnungen schreiben vor, welche Pflichten Sie erfüllen müssen:- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Gefahrstoffverordnung
Wer die Gefahren seiner Tätigkeit kennt, kann wirksam gegensteuern und Schutzmaßnahmen ergreifen.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Eine Gefährdungsbeurteilung dient dazu, alle möglichen Gefährdungen zu erfassen und Maßnahmen für die Sicherheit und Handhabung von Arbeitsgeräten sowie Betriebsanweisungen für Maschinen abzuleiten. Im Falle eines Unfalls sind Erste-Hilfe-Maßnahmen ebenfalls ein wichtiger Bestandteil. Unterstützung durch AS-HopfWir, die AS-Hopf, unterstützen Sie dabei, sich optimal auf das Arbeitsleben vorzubereiten und den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz für Sie und Ihre Mitarbeiter sicherzustellen. Unser Unternehmen gehört zu den wenigen in Deutschland, die auch die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen anbieten können – ein Bereich, in dem unsere Mitarbeiter speziell geschult sind.Unser Angebot
Jedes Unternehmen ist einzigartig, und die Anforderungen an die Arbeitssicherheit variieren. Doch stets muss die Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter an erster Stelle stehen. Wir helfen Ihnen, eine umfassende und individuelle Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.Fazit
Arbeiten Sie und Ihre Mitarbeiter niemals ohne eine Gefährdungsbeurteilung. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei der Erstellung. Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.